{"id":9398,"date":"2022-09-08T23:13:44","date_gmt":"2022-09-08T21:13:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bulkgenetics.com\/rechtshinweis\/"},"modified":"2022-11-10T15:54:25","modified_gmt":"2022-11-10T14:54:25","slug":"rechtshinweis","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bulkgenetics.com\/de\/rechtshinweis\/","title":{"rendered":"Rechtshinweis"},"content":{"rendered":"\n<p>Cannabissamen werden nicht durch das Einheits\u00fcbereinkommen \u00fcber Suchtstoffe von 1961 kontrolliert, das am 30. M\u00e4rz 1961 in New York unterzeichnet, durch das Genfer Protokoll vom 25. M\u00e4rz 1972 ge\u00e4ndert und von Spanien ratifiziert wurde.<\/p>\n\n<p>Das Einheits\u00fcbereinkommen legt fest, welche Teile der Cannabis Sativa L. Pflanze kontrolliert werden: die bl\u00fchenden oder fruchttragenden Spitzen der Cannabispflanze sowie das aus der Cannabispflanze gewonnene Harz, schlie\u00dft aber ausdr\u00fccklich die Samen aus. Saatgut ist aus dem rechtlichen Konzept von Cannabis ausgeschlossen und nicht in den Anh\u00e4ngen enthalten.<\/p>\n\n<p>Den Samen der Pflanze Cannabis Sativa L. fehlt der Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC).<\/p>\n\n<p>Daher werden die Samen der Cannabispflanze laut dem Einheits\u00fcbereinkommen nicht kontrolliert und k\u00f6nnen nicht als Bet\u00e4ubungsmittel eingestuft werden.<\/p>\n\n<p>In Spanien sind der Verkauf, der Besitz und der Anbau von Cannabissamen f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Gebrauch nicht strafbar. Das spanische Strafgesetzbuch stellt den Anbau von Cannabis zu dem Zweck unter Strafe, den Konsum durch andere zu f\u00f6rdern, zu unterst\u00fctzen oder zu erleichtern.<\/p>\n\n<p>Nach dem Urteil des Staatsanwalts des Obersten Gerichtshofs, Herrn Fernando SEQUEROS SAZATORNIL, kann der Verkauf von Cannabissamen in Mengen f\u00fcr den h\u00e4uslichen Anbau zum Konsum und den Eigenbedarf f\u00fcr denselben Zweck (einschlie\u00dflich der von diesen Samen vervielf\u00e4ltigten Samen) in keiner Weise als Straftatbestand angesehen werden.<\/p>\n\n<p>Der Anbau von Cannabis f\u00fcr den Eigenbedarf kann gem\u00e4\u00df Artikel 36.18 des Organgesetzes 4\/2015 vom 30. M\u00e4rz 2015 zum Schutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wenn er an f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit sichtbaren Orten durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n\n<p>Das Saatgut von Global Web Market, S.L. ist keine Handelssorte und nicht f\u00fcr landwirtschaftliche Kulturen bestimmt. Es handelt sich um Amateursorten gem\u00e4\u00df dem Gesetz 30\/2006 vom 26. Juli 2006 \u00fcber Saat- und Pflanzgut und pflanzengenetische Ressourcen. Das Saatgut wird nur f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Gebrauch von Personen \u00fcber 18 Jahren verkauft. Global Web Market, S.L. vertreibt Cannabissamen als Artikel, die zum Sammeln oder zur genetischen Konservierung bestimmt sind, mit der ausdr\u00fccklichen Einschr\u00e4nkung, dass sie nicht f\u00fcr Zwecke verwendet werden d\u00fcrfen, die gegen die geltenden Vorschriften versto\u00dfen.<\/p>\n\n<p>Nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung d\u00fcrfen die EU-Mitgliedstaaten den Verkauf von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtm\u00e4\u00dfig in Verkehr gebracht wurden, in ihrem Hoheitsgebiet nicht verbieten, auch wenn diese Waren nach anderen technischen Normen hergestellt wurden (Verordnung (EU) 2019\/515 vom 19. M\u00e4rz 2019 \u00fcber die gegenseitige Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtm\u00e4\u00dfig in Verkehr gebrachten Waren).<\/p>\n\n<p>Die nationalen Gesetze zur Anwendung von Cannabissamen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. In einigen L\u00e4ndern k\u00f6nnen die Keimung und der Anbau von Cannabis f\u00fcr den Eigenbedarf und sogar der blo\u00dfe Besitz der Samen eine Straftat darstellen. Global Web Market, S.L. m\u00f6chte niemanden dazu verleiten, gegen das geltende Recht eines Landes zu versto\u00dfen.<\/p>\n\n<p>Aus diesem Grund werden K\u00e4ufer\/innen, die nicht in Spanien ans\u00e4ssig sind, gebeten, sich \u00fcber die geltenden lokalen Gesetze zu informieren. Global Web Market, S.L. fordert seine Kunden auf, verantwortungsvoll zu handeln.<\/p>\n\n<p>Global Web Market, S.L. lehnt jede Verantwortung f\u00fcr m\u00f6gliche rechtliche Probleme ab, die f\u00fcr K\u00e4ufer\/innen entstehen k\u00f6nnen, und leistet keine R\u00fcckerstattung f\u00fcr Saatgut, das von Spediteuren oder dem Zoll in Erf\u00fcllung ihrer Pflicht beschlagnahmt oder zur\u00fcckgewiesen wurde.<\/p>\n\n<p>Die Tatsache, dass sich einige Beschreibungen auf die Auswirkungen des Konsums beziehen, bedeutet keineswegs, dass sie konsumiert werden sollten, da es sich lediglich um informative Beschreibungen handelt. Global Web Market, S.L. lehnt jede Verantwortung f\u00fcr die Entscheidungen ab, die der K\u00e4ufer auf der Grundlage dieser Informationen trifft, sowie f\u00fcr m\u00f6gliche Druckfehler, die in den Dokumenten und Grafiken der Seite enthalten sein k\u00f6nnen, oder die sich aus dem Missbrauch der Samen ergeben. Die Informationen k\u00f6nnen von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ank\u00fcndigung ge\u00e4ndert werden, um den Inhalt zu erweitern, zu verbessern, zu korrigieren oder zu aktualisieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Cannabissamen werden nicht durch das Einheits\u00fcbereinkommen \u00fcber Suchtstoffe von 1961 kontrolliert, das am 30. M\u00e4rz 1961 in New York unterzeichnet, durch das Genfer Protokoll vom 25. M\u00e4rz 1972 ge\u00e4ndert und von Spanien ratifiziert wurde. Das Einheits\u00fcbereinkommen legt fest, welche Teile der Cannabis Sativa L. 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